AGB

  1. Allgemeines
    Für alle MTI Schmidt Angebote und Dienstleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsbedingungen von Auftraggebern bedürfen zur verbindlichen Anerkennung unserer schriftlichen Bestätigung. Durch die Anmeldung zu einer unserer offenen Veranstaltungen bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Alle Aufträge bedürfen der Bestätigung per E-Mail oder in schriftlicher Form. MTI Schmidt behält sich vor, Seminare aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung eines Trainers, abzusagen. Bei offenen Seminaren behält sich MTI Schmidt die Absage eines Seminars darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor.
  1. Offene Seminare und vergleichbare Veranstaltungen
    Offene Seminare und Kurse sind Veranstaltungen, die offen ausgeschrieben werden. Inhalt und Ablauf gehen aus der jeweiligen Seminarbeschreibung hervor. Änderungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages.

    Die Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird mit unserer Rechnungsstellung verbindlich. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung und Anmeldebescheinigung.

    Das Honorar ist 4 Wochen vor Seminarbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor dem Seminar, so ist das Honorar bei Rechnungsstellung fällig. Bei Stornierung bis 3 Wochen vor dem Seminarbeginn erstattet MTI Schmidt 50 % des Honorars, bei späterer Stornierung ist der Gesamtbetrag zahlbar. Eine Stornierung vor den 3 Wochen vor Seminarbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 300.00 CHF in Rechnung gestellt.

    Muss ein offenes Seminar vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer drei Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet MTI Schmidt das bereits gezahlte Honorar in vollem Umfang. Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Veranstalter abgesagten Termins sind ausgeschlossen.
    Nimmt ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.Die in Rechnung gestellten Honorare oder Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die Seminarunterlagen sowie die Verköstigung während der Seminarpausen, soweit diese im Angebot und dem Vertragsabschluss beschrieben ist. Hotel-, Reise- und Transferkosten sind in diesen nicht enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

    2a. HHB® und TGT® Bodenschule und Reiten
    Kurse und Lehrgänge (Abonnements) für HHB® und TGT® werden mit der Anmeldung gültig. Die Rechnung ist im vor raus auf das Konto der MTI Schmidt zu zahlen.
    Kann ein vereinbarter Lehrunterricht nicht wahrgenommen werden, ist dieses 24 Stunden vor dem eigentlichen Unterricht telefonisch oder per Mail abzumelden. Wird die Absagefrist nicht eingehalten, werden die Kosten der Lehreinheit mit 100% des Preises einer Lehreinheit  verrechnet.
    Eine Kündigung der Vereinbarung ist zu jederzeit möglich. Eine Rückzahlung, auf noch nicht absolvierte Lehreinheiten, des Gesamtbetrages ist nicht möglich.

    Muss von Seiten MTI Schmidt eine Verschiebung der Lehreinheit oder des Kurses vorgenommen werden, so erhält der Lernende einen Ersatztermin. Bei einem Kurs wird der Termin neu festgelegt. Eine Verschiebung kann aus mehreren Gründen der Fall sein. Ausfall/Krankheit eines Pferdes, Änderungen im organisatorischen Ablauf, wetterbedingte Massnahmen. Bei Wetterbedingten Massnahmen kann MTI Schmidt auch theoretischen Unterricht einplanen. Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Veranstalter abgesagten Termins sind ausgeschlossen. Eine Rückzahlung des Kursgeldes ist nicht möglich, wenn der Kursteilnehmer den Kurs nicht mehr besuchen möchte bzw. will. Eine Rückzahlung ist nur möglich, wenn der Kursteilnehmer aus Krankheit nicht mehr die Möglichkeit hat überhaupt einen Kurs zu besuchen. Stornierungsgebühren von 20.00 CHF/EURO fallen ab einen Kursbetrag von 50 CHF/Euro an.

    2b. Trainerausbildungen HHB®
    Kurse und Lehrgänge für HHB® werden mit der Anmeldung gültig. Die Rechnung ist im vor raus auf das Konto der MTI Schmidt zu zahlen. Weiter gelten die Geschäftsbedingungen unter Absatz 2 und 2a.

  2. Firmeninterne Massnahmen
    Firmeninterne Veranstaltungen wie Coaching, Inhouse Seminare, Incentives, Events, Vorträge und Unternehmensberatungen werden von MTI Schmidt schriftlich, per E-Mail oder im Internet angeboten. Sie sind mit der Auftragsbestätigung durch MTI Schmidt für beide Seiten bindend.
    Das vereinbarte Honorar wird zu 100 % bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils sofort ohne Abzug fällig.
    Unternehmensberatungen können innerhalb der Laufzeit vom Auftraggebergekündigt werden. Eine Erstattung von noch nicht geleisteten Arbeiten innerhalb der Beratung kann nicht zurück erstattet werden. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
    Wird eine firmeninterne Massnahme vom Auftraggeber bis zu 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert, so werden 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei Stornierung  durch den Auftraggeber bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt. Findet ein verschobenes Seminar innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin statt, wird der bereits gezahlte Betrag angerechnet. Eventuell bereits bei MTI Schmidt angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.Als Lieferant einer Dienstleistung haftet MTI Schmidt im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Honorare. Jede Art von darüber hinausgehendem Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall einer kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung eines Trainers oder Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt zurückzuführen ist.
  3. Coaching: Persönlichkeitstrainings und Spezialtherapie
    Diese Coachings und Therapien werden in Einzelsettings und nach individueller zeitlicher Terminabsprache mit dem Teilnehmer abgehalten.
    Die Anmeldung zu diesen Coachings und Therapien erfolgt in einem Vorgespräch und wird dann mit einer schriftlichen Vereinbarung bestätigt.
    Der Gesamtbetrag ist nach Rechnungstellung sofort bzw. vor dem ersten Setting zu zahlen.
    Kann ein vereinbartes Einzel- Setting nicht wahrgenommen werden, ist dieses 12 Stunden vor dem eigentlichen Setting telefonisch oder per Mail abzumelden. Wird die Absagefrist nicht eingehalten, werden die Kosten des Settings mit 100% des Preises eines Einzel- Settings verrechnet. Bei einer Absage von 12 – 24 Stunden vor dem eigentlichen Setting, werden die Kosten des Settings mit 50 % des Preises eines Einzel- Settings verrechnet.
    Eine Kündigung der Vereinbarung ist zu jederzeit möglich. Eine Rückzahlung, auf noch nicht absolvierte Settings, des Gesamt-Honorars ist nicht möglich.
  4. Seminar- und Lehrunterlagen
    Die Seminarunterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Sämtliche Rechte verbleiben bei MTI Schmidt. Vervielfältigungen oder Weitergabe – auch auszugsweise – sind nur mit schriftlicher Genehmigung der MTI Schmidt gestattet.Alle von MTI Schmidt produzierten Text- und Bildmaterialien wie Seminarunterlagen, Videos, Fotos, Broschüren, Handbücher, Ausarbeitungen, Veröffentlichungen sind und bleiben – unabhängig von der Art der Veröffentlichung – geistiges Eigentum der MTI Schmidt und sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer darf sie nur für den eigenen Gebrauch und im eigenen Unternehmen nutzen. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an andere natürliche oder juristische Personen gilt als Verletzung der Urheberrechte und ist strafbar. Es ist ausdrücklich untersagt, MTI Schmidt Texte, MTI Schmidt Videos oder MTI Schmidt Bilder für Veröffentlichungen, Schulungen, Unternehmensberatungen, Vorträge oder vergleichbare Gelegenheiten zu verwenden.
  5. Haftung
    Die Teilnahme an allen Veranstaltungen der MTI Schmidt – Horse Academy erfolgt auf eigene Gefahr. MTI Schmidt haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht bis zur Höhe der bereits gezahlten Honorare oder Teilnahmegebühren. Die Haftung für höhere Gewalt, jede Art von Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen.
  6. Schlussbestimmungen
    Für alle MTI Schmidt Geschäftsbeziehungen und für alle Rechtsbeziehungen zwischen MTI Schmidt und dem privaten Klienten, Seminarteilnehmer bzw. dem beauftragenden Unternehmen gilt das Recht der Schweiz. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinausgehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort ist CH- Zuzgen. Gerichtsstand ist Rheinfelden/AG

Stand 01.01.2020