Grundlage
Das Arbeitstraining dient einem weiteren Aufbau der Arbeitsfähigkeit, falls die 50 Prozent Arbeitsfähigkeit aus dem Aufbautraining für die Folgemassnahme nicht ausreichen und ein Arbeitsversuch aufgrund des hohen Betreuungsaufwands nicht möglich ist.
Das Arbeitstraining findet in der Regel im ersten Arbeitsmarkt statt.
Beschreibung
Die versicherten Personen mit Erwerbserfahrung werden bezüglich Präsenz, Leistungsfähigkeit und Kompetenzen kontinuierlich weiter aufgebaut.
Der Übertritt in den 1. Arbeitsmarkt wird vorbereitet oder begleitet. Schnuppereinsätze oder auch längere Praktika im 1. Arbeitsmarkt sind erforderlich.
Ziel ist der Übertritt nach spätestens 3 Monaten in den 1. Arbeitsmarkt.
Ziele
- Anschlussmassnahme im Arbeitsmarkt (Weiterführung Arbeitstraining, Praktika, Arbeitsversuch etc.)
- Eine Anstellung im 1. Arbeitsmarkt
- Ausreichende Stabilität und Arbeitsfähigkeit um an Massnahmen berufliche Art oder der Stellenvermittlung teilnehmen zu können
- Ziel ist der Übertritt nach spätestens 3 Monaten in den 1. Arbeitsmarkt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an die jeweilige IV Stelle und/oder ihre IV-Eingliederungsfachperson.